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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 84/03   

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https://dejure.org/2004,11393
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 84/03 (https://dejure.org/2004,11393)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.03.2004 - L 16 KR 84/03 (https://dejure.org/2004,11393)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. März 2004 - L 16 KR 84/03 (https://dejure.org/2004,11393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für D-Ribose zur Behandlung der Krankheitsfolgen eines Myoadenylate-Deaminase-Mangels (MAD); Erkrankung an einer metabolischen Myopathie (Muskelerkrankung); Zulässigkeit einer Feststellungsklage trotz Möglichkeit der Leistungsklage; Voraussetzungen des ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 84/03
    Auch wenn das Bundessozialgericht bisher offengelassen hat, ob der arzneimittelrechtliche Arzneimittelbegriff sowie der krankenversicherungsrechtliche Arzneimittelbegriff übereinstimmen (vgl. BSGE 86, 54ff.), ist die Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 Arzneimittelgesetzes (AMG) maßgeblich, seit § 31 SGB V (ab dem 01.07.1997) den Anspruch auf apothekenpflichtige Arzneimittel (vgl. § 43 AMG) begrenzt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 10 S. 34).

    Ein (zulassungsfreies) Rezepturarzneimittel, das auch dem Anwendungsbereich des § 135 Abs. 1 SGB V unterfiele (vgl. BSGE 86, 54ff.), ist D-Ribose ersichtlich nicht.

  • BSG, 28.01.1999 - B 8 KN 1/98 KR R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme von Säuglingsnahrung im Rahmen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 84/03
    Auch wenn das Bundessozialgericht bisher offengelassen hat, ob der arzneimittelrechtliche Arzneimittelbegriff sowie der krankenversicherungsrechtliche Arzneimittelbegriff übereinstimmen (vgl. BSGE 86, 54ff.), ist die Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 Arzneimittelgesetzes (AMG) maßgeblich, seit § 31 SGB V (ab dem 01.07.1997) den Anspruch auf apothekenpflichtige Arzneimittel (vgl. § 43 AMG) begrenzt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 10 S. 34).

    Soweit das BSG in Rechtsprechung zu § 182 Reichsversicherungsordnung auch die finanzielle Belastung der Versicherten berücksichtigte, hat es diese Auffassung mit Inkrafttreten des SGB V aufgegeben (vgl. BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 10, S. 34 m.w.N.).

  • BSG, 16.03.1978 - 11 RK 9/77

    Landwirtschaft - Krankenversicherung - Subsidiarität - Nebenerwerbslandwirt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 84/03
    Die Feststellungsklage ist zwar auch im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit gegenüber einer Leistungsklage grundsätzlich subsidiär (BSGE 43, 150; 46, 81; 57, 184; 58, 153; vgl. auch Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl. 2002, § 55 RdNr 19).
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 84/03
    Die Feststellungsklage ist zwar auch im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit gegenüber einer Leistungsklage grundsätzlich subsidiär (BSGE 43, 150; 46, 81; 57, 184; 58, 153; vgl. auch Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl. 2002, § 55 RdNr 19).
  • BSG, 26.06.1973 - 7 RU 34/71

    Versicherungsverhältnis - Bestehen - Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 84/03
    Der Subsidiaritätsgrundsatz gilt allerdings nur eingeschränkt bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts, weil angenommen werden kann, dass diese die Leistungsberechtigten angesichts ihrer in der Verfassung verankerten Bindung an Gesetz und Recht auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen werden (BSGE 10, 24; 12, 46; 36, 71, 115; Meyer-Ladewig a.a.O. § 55 RdNr 19b m.w.N.).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 84/03
    Danach ist die Anwendung eines gar nicht zugelassenen Arzneimittels zu Lasten der Krankenversicherung schon deshalb ausgeschlossen, weil der Einsatz des Präparats auf einem strafbaren Verhalten aufbaut und aus verbotswidrigem Handeln grundsätzlich keine Leistungspflicht der Krankenkassen erwachsen kann (vgl. BSG, a.a.O. unter Verweis auf BSGE 82, 223 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 S. 17f.).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 84/03
    Ein Arzneimittel, dem die Zulassung nach § 21 Abs. 1 AMG fehlt, ist regelmäßig im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht verordnungsfähig (vgl. zuletzt etwa BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 "Off-Label-Use").
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 84/03
    Der Anspruch auf Kostenerstattung bzw. Freistellung von den Kosten ergibt sich aus § 13 Abs. 3 SGB V (vgl. zur Erfassung auch des Freistellungsanspruchs zuletzt unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung: BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 5).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 84/03
    Derselbe Stoff kann danach nicht gleichzeitig Lebensmittel und Arzneimittel sein (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2000, Az. I ZR 97/98 = NJW-RR 2000, 1284 bis 1286).
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R

    Private Pflegeversicherung - Kostenerstattung für häusliche Pflege - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 84/03
    Allerdings gilt diese Ausnahme auch nur dann, wenn wie vorliegend zu erwarten ist, dass der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung endgültig geklärt wird, die Gerichte also nicht noch einmal mit der Sache befasst werden müssen, um über weitere streitige Punkte zu entscheiden, die von der begehrten Feststellung nicht erfasst werden (vgl. BSG SozR 3-3300 § 43a Nr. 2.).
  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - rechtliche Bedeutung der

  • LSG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - L 5 KR 5106/05

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme der Substanz "Coenzym Q 10" im Rahmen

    Um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt es sich aber weder bei Kreatin-Monohydrat noch bei dem als Sanomit vertriebenen Coenzym Q 10. Selbst wenn man die Substanzen als (Fertig)-Arzneimittel nach § 2 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG - hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4.3.2004, - L 16 KR 84/03 -) einstufen würde, fehlte es unstreitig an der arzneimittelrechtlichen Zulassung, so dass sie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht verordnungsfähig wären (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8).

    Dem Kläger können die begehrten Substanzen auch nicht als Heilmittel verordnet werden, weil sie zum Verzehr und nicht zur äußeren Einwirkung auf den Körper bestimmt und deshalb keine Heilmittel i. S. d. § 27 Abs. 1 Nr. 3 SGB V sind (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 4.3.2004, a. a. O. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).

    Die maßgebenden Vorschriften stellen nicht auf die finanziellen Belastungen des Versicherten ab, die finanzielle Belastung des Versicherten ist insoweit nicht zu berücksichtigen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 10 S. 34 sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 4.3.2004, a. a. O.).

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